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   BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B   

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https://dejure.org/2021,55194
BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B (https://dejure.org/2021,55194)
BSG, Entscheidung vom 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B (https://dejure.org/2021,55194)
BSG, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - B 5 R 163/21 B (https://dejure.org/2021,55194)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhere Altersrente unter Einbeziehung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    Höhere Altersrente unter Einbeziehung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten; Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R

    Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zur Mutter oder zum

    Auszug aus BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
    Das habe das BSG bereits entschieden (Hinweis auf BSG Urteil vom 17.4.2008 - B 13 R 131/07 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 5) .

    Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelung sei klärungsbedürftig, weil das BSG im Urteil vom 17.4.2008 (B 13 R 131/07 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 5 RdNr 17 ff) und zuletzt im Beschluss vom 25.2.2020 (B 13 R 284/18 B - juris RdNr 7) nur zu Kindern entschieden habe, die 1983 oder früher geboren seien.

    In der Entscheidung vom 17.4.2008 (B 13 R 131/07 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 5 RdNr 17 ff) ist ausgeführt, die Lösung des Gesetzgebers in ihrer Auslegung durch das BSG gebe in weiten Bereichen Raum dafür, die kinderbezogenen Zeiten auch zugunsten des Vaters anzurechnen.

  • BSG, 24.06.2021 - B 5 RE 6/21 B

    Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht nach Zulassung als

    Auszug aus BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN; BSG Beschluss vom 24.6.2021 - B 5 RE 6/21 B - juris RdNr 6) .

    In der Beschwerdebegründung muss deshalb unter Auswertung der Rechtsprechung des BSG bzw des BVerfG zu dem Problemkreis substantiiert vorgebracht werden, dass zu diesem Fragenbereich noch keine Entscheidung gefällt oder durch die schon vorliegenden Urteile und Beschlüsse die aufgeworfene Frage noch nicht beantwortet worden ist (vgl ua BSG Beschluss vom 24.6.2021 - B 5 RE 6/21 - juris RdNr 7 mwN) .

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
    Eine zunächst verfassungskonforme Regelung kann dadurch verfassungswidrig werden, sofern der Gesetzgeber nicht durch Nachbesserung entgegenwirkt (vgl eingehend BVerfG Beschluss vom 8.7.2021 - 1 BvR 2237/14 ua - NJW 2021, 3309 RdNr 114 f, 149 ff, 200) .
  • BSG, 11.03.2021 - B 5 RE 2/20 R

    Erstreckung einer Befreiung nach § 6 Abs 5 S 2 SGB 6 auf eine befristete

    Auszug aus BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
    Maßgeblich für die Frage, ob weiterer Klärungsbedarf besteht, sind jedoch nicht die zu einer Entscheidung im Rahmen ihrer Veröffentlichung nachträglich gebildeten Leitsätze, sondern nur die jeweiligen Entscheidungsgründe selbst (vgl BSG Beschluss vom 17.6.2020 - B 5 R 302/19 B - SozR 4-1500 § 151 Nr. 6 RdNr 8 mwN; BSG Urteil vom 11.3.2021 - B 5 RE 2/20 R - RdNr 22, zur Veröffentlichung in SozR 4-2600 § 6 Nr. 21 vorgesehen) .
  • BSG, 31.07.2017 - B 1 KR 47/16 B

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Auszug aus BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
    Ein Beschwerdeführer muss mithin, um seiner Darlegungspflicht zu genügen, eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (stRspr; zB BSG Beschluss vom 31.7.2017 - B 1 KR 47/16 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 30 RdNr 4 mwN; BSG Beschluss vom 24.6.2021 - B 5 RE 6/21 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 25.02.2020 - B 13 R 284/18 B

    Anspruch auf höhere Altersrente unter Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
    Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelung sei klärungsbedürftig, weil das BSG im Urteil vom 17.4.2008 (B 13 R 131/07 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 5 RdNr 17 ff) und zuletzt im Beschluss vom 25.2.2020 (B 13 R 284/18 B - juris RdNr 7) nur zu Kindern entschieden habe, die 1983 oder früher geboren seien.
  • BSG, 05.02.2019 - B 1 KR 34/18 B

    Grundsatzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
    Auch zeigt der Kläger nicht auf, welche für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Zuordnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten maßgeblichen Umstände sich bei den nach 1983 geborenen Kindern so wesentlich geändert haben, dass den Aussagen im BSG-Urteil vom 17.4.2008 keine ausreichenden Hinweise zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage mehr zu entnehmen sind und deshalb erneuter Klärungsbedarf besteht (zu den insoweit bestehenden Darlegungserfordernissen vgl zB BSG Beschluss vom 5.2.2019 - B 1 KR 34/18 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 18.02.2021 - B 10 ÜG 8/20 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - überlanges Gerichtsverfahren - gleichzeitig neben dem

    Auszug aus BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
    Auch zeigt der Kläger nicht auf, welche für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Zuordnung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten maßgeblichen Umstände sich bei den nach 1983 geborenen Kindern so wesentlich geändert haben, dass den Aussagen im BSG-Urteil vom 17.4.2008 keine ausreichenden Hinweise zur Beantwortung der aufgeworfenen Frage mehr zu entnehmen sind und deshalb erneuter Klärungsbedarf besteht (zu den insoweit bestehenden Darlegungserfordernissen vgl zB BSG Beschluss vom 5.2.2019 - B 1 KR 34/18 B - juris RdNr 7; BSG Beschluss vom 18.2.2021 - B 10 ÜG 8/20 B - juris RdNr 6) .
  • BSG, 17.06.2020 - B 5 R 302/19 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus BSG, 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B
    Maßgeblich für die Frage, ob weiterer Klärungsbedarf besteht, sind jedoch nicht die zu einer Entscheidung im Rahmen ihrer Veröffentlichung nachträglich gebildeten Leitsätze, sondern nur die jeweiligen Entscheidungsgründe selbst (vgl BSG Beschluss vom 17.6.2020 - B 5 R 302/19 B - SozR 4-1500 § 151 Nr. 6 RdNr 8 mwN; BSG Urteil vom 11.3.2021 - B 5 RE 2/20 R - RdNr 22, zur Veröffentlichung in SozR 4-2600 § 6 Nr. 21 vorgesehen) .
  • BSG, 27.04.2022 - B 11 AL 6/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz -

    Für die Frage, ob ein Gericht einen Rechtssatz im Sinne der Revisionszulassungsgründe aufgestellt hat, kommt es daher nur auf die Entscheidungsgründe selbst an (vgl BSG vom 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B - juris RdNr 10 mwN) .
  • BSG, 03.04.2023 - B 4 AS 134/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Für die Frage, ob ein Gericht einen Rechtssatz im Sinne der Revisionszulassungsgründe aufgestellt hat, kommt es nur auf die Entscheidungsgründe selbst an ( BSG vom 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B - juris RdNr 10 mwN; BSG vom 27.4.2022 - B 11 AL 6/22 B - juris RdNr 4) .
  • BSG, 17.11.2022 - B 11 AL 24/22 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Begriff der Abweichung

    Für die Frage, ob ein Gericht einen Rechtssatz im Sinne der Revisionszulassungsgründe aufgestellt hat, kommt es daher nur auf die Entscheidungsgründe selbst an ( BSG vom 22.12.2021 - B 5 R 163/21 B - juris RdNr 10 mwN; BSG vom 27.4.2022 - B 11 AL 6/22 B juris RdNr 4) .
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